Hausrat-Versicherung

Sie interessieren sich dafür, welche Schäden die Hausrat-Versicherung abdeckt? Sie möchten Ihre bestehende Hausratversicherung wechseln, um Geld zu sparen? Oder möchten prüfen lassen, ob die bestehende Versicherung Sie auch optimal schützt? Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir der richtige Ansprechpartner, um diese Fragen zu klären. Sie wohnen in Gelnhausen und Umgebung? Lassen Sie uns noch heute persönlich und individuell über ihre Versicherungsbedürfnisse sprechen.

Nach einem Feuer ist der Schaden groß: Was die Flammen nicht vernichtet haben, geht auf das Konto des Löschwassers. Alles, was in der Wohnung beweglich ist: Möbel, Bücher, Gemälde, Wäsche, Schuhe, Taschen, Geschirr, Besteck und auch Kunst oder sonstige Wertgegenstände haben, ist gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Beraubung absicherbar. Meist dient die Grundfläche als Maßstab; 600 bis 700 Euro pro m² ist ein guter Mittelwert für die Absicherung.

Sehr aktuell: Elementarschaden-Versicherung, die zusätzlich eingeschlossen werden kann.

Hausrat-Versicherung
Die Hausrat-Versicherung deckt Schäden an Ihrer beweglichen Habe durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub ab.

Was wird von der Elementarschadenversicherung (nicht) abgedeckt?

Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde. 
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war! 
Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch den Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten. 
Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Gehen Schnee oder Eismassen an Berghängen nieder, handelt es sich um eine Lawine. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht. (Quelle: Verbraucherzentrale)